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Testament handschriftlich verfassen


Ein selbst verfasstes Testament muss handschriftlich vorliegen, sonst ist es ungültig. „Einige machen den Fehler: Sie drucken sich Formulierungsvorschläge aus dem Internet aus und unterschreiben diese. Das reicht nicht“, warnt der Berliner Notar und Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV).

von vestimmo am 18.08.2011

Alternativ kann das Testament als Urkunde vom Notar angefertigt werden. Die ausgedruckte Version muss dann aber auch unterschrieben werden.
Bei fast jedem zweiten Streit ums Erbe in Deutschland ist ein fehlendes oder mangelhaftes Testament (47 %) der Auslöser. Das ergab eine Umfrage des Allensbach-Instituts für die Postbank. Insgesamt kommt es demnach bei jeder sechsten Erbschaft zum Streit.

Korrekte Begriffe

Wer sein Testament ohne fachliche Hilfe schreibt, muss juristische Begriffe korrekt verwenden. „Das kann für den Laien schwierig werden“, sagt Schellenberg. Zum Beispiel bestimmten die Wörter „Vorerbe“ und „Nacherbe“ eben gerade nicht, dass das Vermögen zunächst ohne Beschränkung auf die Ehefrau übergeht und erst nach deren Tod an die Kinder. Will man die Ehefrau zur uneingeschränkten Vollerbin machen, wären die richtigen Vokabeln in diesem Fall „Erbe“ und „Schlusserbe“. Ein weiteres Problem seien falsche Vorstellungen von Rechtsgrundlagen. Der Bruder habe etwa keinen Anspruch auf einen Pflichtteil, und der Ehepartner bekomme nicht automatisch alles, wenn kein Testament aufgesetzt wurde.
Schellenberg empfiehlt daher, einen Experten um Rat zu bitten, „damit das Gericht nach dem Tod noch versteht, was man wollte“. Die amtlichen Gebühren eines Notars seien vergleichsweise gering, mit Anwälten könne meist verhandelt werden. Für ein erstes Gespräch mit dem Anwalt liege die Obergrenze bei 190 Euro.

Beim Amtsgericht hinterlegen

Für eine notarielle Anfertigung spricht Schellenberg zufolge außerdem, dass das Testament beim Amtsgericht hinterlegt wird und somit auf jeden Fall nach dem Tod auftaucht. Bei zu vererbendem Grundbesitz würden so auch Kosten für das Erbscheinsverfahren zur Änderung im Grundbuch gespart, die sonst für die Erben anfallen.
Typische Fälle, in denen ein fehlendes Testament zu Problemen führt, sind nach Schellenbergs Angaben Lebensgemeinschaften wie Patchwork-Familien oder Pflegekinder, die nicht automatisch erben.

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