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Besser Splitt statt Streusalz


Der erste Schnee fällt - vermutlich - bald, und Hausbesitzer müssen sich darauf vorbereiten. Doch statt ein Lager mit Streusalz anzulegen, sollten sie zu Splitt oder Asche greifen, erläutert Claus O. Deese, Geschäftsführer beim Mieterschutzbund in Hamburg.

von dpa am 05.12.2011

Denn das Ausbringen von Streusalz sei vielerorts nur den Stadtreinigungen erlaubt - auch wenn es in Baumärkten Privatpersonen zum Verkauf angeboten werde. Wer dennoch Streusalz verwendet, müsse mit einer Geldbuße rechnen. Auch Vermieter könnten für ihre Mieter, die der Streupflicht mit Salz nachgehen, haftbar gemacht werden.

In Deutschland gilt eine Streu- und Räumpflicht. Gehwege und Zugänge zu Gebäuden müssen den Angaben zufolge in der Regel zwischen 7.00 und 20.00 Uhr von Schnee und Eis befreit und rutschsicher gemacht werden. An Sonn- und Feiertagen gelte die Pflicht von 9.00 Uhr an. Wer berufstätig, krank oder verreist ist, müsse sich um Ersatz kümmern.

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