
Denn das Ausbringen von Streusalz sei vielerorts nur den Stadtreinigungen erlaubt - auch wenn es in Baumärkten Privatpersonen zum Verkauf angeboten werde. Wer dennoch Streusalz verwendet, müsse mit einer Geldbuße rechnen. Auch Vermieter könnten für ihre Mieter, die der Streupflicht mit Salz nachgehen, haftbar gemacht werden.
In Deutschland gilt eine Streu- und Räumpflicht. Gehwege und Zugänge zu Gebäuden müssen den Angaben zufolge in der Regel zwischen 7.00 und 20.00 Uhr von Schnee und Eis befreit und rutschsicher gemacht werden. An Sonn- und Feiertagen gelte die Pflicht von 9.00 Uhr an. Wer berufstätig, krank oder verreist ist, müsse sich um Ersatz kümmern.