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Sturmschäden umgehend dokumentieren


Nach Sturmtief «Ulli» kam die noch heftigere «Andrea». Zwar lief insgesamt alles doch glimpflicher ab als erwartet. Doch auch für zukünftige stürmische Zeiten gilt: Sind Haus und Wohnung betroffen, sollten die Schäden umgehend für die Versicherung dokumentiert werden.

von dpa am 06.01.2012

Sturmschäden sollten umgehend für Versicherung dokumentiert werden. Beschädigte oder zerstörte Dinge bewahren Betroffene am besten auf, um die Schäden später nachweisen zu können. Alternativ bietet es sich an, sie zu fotografieren oder zu filmen. Das empfiehlt sich ebenfalls für Beulen am Auto infolge eines Sturms. Ist das eigene Haus beschädigt, sollten auch die Nachbarn als Zeugen ein Protokoll anfertigen.

Idealerweise werden der Liste Einkaufsbelege der beschädigten Gegenstände beigelegt. Haben Betroffene diese Unterlagen nicht mehr, sollten sie das Protokoll aus dem Gedächtnis um den Anschaffungszeitpunkt und den ungefähren Neupreis ergänzen. Von den Papieren machen sie vor dem Absenden an die Versicherung am besten eine Kopie für die eigenen Unterlagen.

Die Hausratversicherung kommt etwa dafür auf, wenn ein abgeknickter Baum aufs Hausdach fällt oder Gartenmöbel zu Bruch gehen. Bersten Scheiben im Wind oder durch Hagel, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig - wobei Sturmschäden erst ab Windstärke acht abgesichert sind. Eine Elementarschadensklausel in den Verträgen gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus. Allerdings muss diese Vertragsoption gesondert abgeschlossen werden. Schäden am Auto durch herabfallende Äste oder Hagelkörner deckt die Teilkasko ab.

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