
In dem Fall führte der Vermieter grundlegende Modernisierungsarbeiten in einer Wohnung durch. Der Mieter war aufgrund eines Schlaganfalls auf einen Rollstuhl und einen ambulanten Pflegedienst angewiesen. Daher zog er für die Dauer der Arbeiten in eine Seniorenresidenz. Er verlangte die Zahlung der Heimkosten von seinem Vermieter.
Zu Recht, wie das Landgericht entschied. Der Vermieter müsse die Kosten in angemessenem Umfang ersetzen. Weitergehende Ansprüche stünden dem Mieter aber nicht zu. Schließlich dürfe er von dem Umzug in die Seniorenresidenz in finanzieller Hinsicht nicht profitieren.