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Kosten für Ausweichquartier zahlt der Vermieter


Wird eine Wohnung modernisiert, können ältere oder behinderte Mieter für eine Übergangszeit in eine Seniorenresidenz ziehen. Der Vermieter müsse hierfür die Kosten übernehmen, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg.

von dpa am 29.08.2011

In dem Fall führte der Vermieter grundlegende Modernisierungsarbeiten in einer Wohnung durch. Der Mieter war aufgrund eines Schlaganfalls auf einen Rollstuhl und einen ambulanten Pflegedienst angewiesen. Daher zog er für die Dauer der Arbeiten in eine Seniorenresidenz. Er verlangte die Zahlung der Heimkosten von seinem Vermieter.
Zu Recht, wie das Landgericht entschied. Der Vermieter müsse die Kosten in angemessenem Umfang ersetzen. Weitergehende Ansprüche stünden dem Mieter aber nicht zu. Schließlich dürfe er von dem Umzug in die Seniorenresidenz in finanzieller Hinsicht nicht profitieren.

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