
Sturm, Blitz, Feuer, Einbruch oder auch Arbeitslosigkeit – niemand ist vor plötzlichen Schicksalsschlägen und den zuweilen recht miesen Launen der Natur gefeit.
Aber: Welche Policen sind eigentlich wirklich sinnvoll? Und für wen?
Vestimmo stellt die wichtigsten Versicherungen rund ums Thema Wohnen vor.
Private Haftpflicht
Auch wenn sie keine Pflichtversicherung ist, hat sie so gut wie jeder: die Haftpflichtversicherung, die bei selbstverursachten Schäden an Gegenständen anderer einspringt. Für Mieter gut zu wissen: Mietsachschäden können in der privaten Haftpflicht bis zu einer Million Euro mitversichert werden. Allerdings haftet diese Mitversicherung ausschließlich für einmalig entstandene Schäden, nicht für solche, die allmählich entstanden sind – etwa Abnutzungen, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchungen.
Hausratversicherung
Vom Teakholz-Wohnzimmerschrank über Tante Mechthilds Tafelsilber bis hin zum Fotoalbum: Die Hausratversicherung sichert sämtliche Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände in einem Haushalt ab, was sie für Eigenheimbesitzer wie Mieter gleichermaßen interessant macht. Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm und Hagel, Einbruch, Raub und Vandalismus sind durch diese Versicherung abgedeckt. Sie greift auch, wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht vor Ort, also beispielsweise verreist ist.
Die Prämie der Hausratversicherung hängt unter anderem von der Höhe der Versicherungssumme sowie der Lage der versicherten Räume ab.
Wohngebäudeversicherung
Diese Versicherung springt ein, wenn Schäden am (eigenen) Haus entstehen – etwa durch Sturm und Hagel, Feuer, Blitzschlag, Ex- und Implosion, Rohrbrüche oder Frost. Versicherungsobjekt ist – wie der Name schon sagt – das Wohngebäude selbst. Das heißt, dass der Abschluss einer solchen Versicherung ausschließlich Sache des Hauseigentümers ist. Allerdings wird sie über die Nebenkosten auch auf die Mieter umgelegt.
Wissenswert für Häuslebauer: In die Wohngebäudeversicherung ist häufig auch eine Feuerrohbauversicherung integriert. Diese deckt Feuerschäden an fertiggestellten Gebäudeteilen und Baumaterialien ab, die vom Bauherrn selbst gekauft wurden. Der Versicherungsschutz wirkt vom Baubeginn bis zum Einzug.
Gewässerschadenhaftpflicht
Wichtig für Hausbesitzer mit Ölheizung: Ist der Tank undicht und sickert Öl ins Grundwasser, greift die Gewässerschadenhaftpflicht. Denn nach dem Wasserhaushalts-Gesetz muss der Eigentümer für sämtliche Schäden haften, die hierdurch entstehen – und zwar in unbegrenzter Höhe und auch dann, wenn das Leck nicht durch eigenes Verschulden entstanden ist. Die Versicherung ersetzt auch Kosten für Versuche, die der Versicherungsnehmer selbst zur Schadensabwendung unternommen hat.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Diese Versicherung springt ein, wenn auf dem eigenen Grundstück oder vor dem Haus jemand zu Schaden kommt – etwa durch eine Dachlawine, herabfallende Ziegel oder Glatteis. Die Verantwortung für die Sicherheit auf einem Grundstück, dem dazugehörigen Bürgersteig und dem Weg vor der Haustür trägt nämlich grundsätzlich der Eigentümer – auch dann, wenn die Mieter beispielsweise dazu angehalten sind, Schnee zu räumen. Falls ein Mieter dieser Pflicht nicht nachkommt, kann der Hauseigentümer auch mit seinem Privatvermögen haften.
Restschuldversicherung
Sie bietet Sicherheit bei Finanzierungsvorhaben – egal ob es um eine neue Wohnzimmereinrichtung oder ein Haus geht. Mit dem Kredit wird eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit, Krankheit oder Tod abgeschlossen. Im Fall der Fälle werden die fälligen Raten durch die Versicherungsleistung gezahlt bzw. im Todesfall die Restschuld getilgt. Eine zusätzliche Gesundheitsprüfung wird für den Abschluss der Restschuldversicherung übrigens nicht fällig.
Bauherrenhaftpflicht
Kommen auf der eigenen Baustelle Dritte zu Schaden, trägt der Bauherr die Verantwortung. Etwa, wenn einem Bekannten bei der Besichtigung des Rohbaus ein Unfall passiert oder Unbefugte – zum Beispiel Kinder – die mangelhaft gesicherte Baustelle betreten und sich verletzen. Die Bauherrenhaftpflicht springt bei entsprechenden Schadensersatzansprüchen ein. Abgesichert sind auch Schäden, die beauftragte Firmen, der Architekt oder ein Handwerker verursacht haben – oder die durch Hilfstätigkeiten entstanden sind.