- Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen
- Das Gerät sollte ein CE-Zeichen aufweisen und geprüft sein (GS-Zeichen)
- Wenn Sie zusätzlich sicher sein wollen, dass der Rauchmelder ständigen
Qualitätskontrollen Dritter unterliegt, sollten Sie auf das VdS-Prüfzeichen achten
Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten sollten
verzeichnet sein
- Ebenfalls wichtig: Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
- Vermerkt sein sollte auch ein vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch
der Batterien, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde
- Hinweise zum Tauschen der Batterie dürfen nicht fehlen: Art oder Anzahl der vom
Hersteller empfohlenen Batterien und der beim Auswechseln der Batterie unbedingt
sichtbare Hinweis für den Benutzer: „Nach jedem Batteriewechsel ist der
ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der
Prüfeinrichtung zu prüfen.“
- Das Gerät sollte über einen Testknopf verfügen
- Markenhersteller gewähren mehrjährige Garantien
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