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Private Solaranlagen oft illegal?


Sind zahllose private Solaranlagen in Nordrhein-Westfalen illegal, weil keine Baugenehmigung vorliegt? Eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hat jetzt viele Eigenheimbesitzer und Landwirte in helle Aufregung versetzt.

von vestimmo am 19.11.2010



Im konkreten Fall hatten die Verwaltungsrichter über die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage auf einer Reithalle im Oberbergischen Kreis entschieden. Der Kreis untersagte dies dem Landwirt, und das Oberverwaltungsgericht Münster gab ihm jetzt Recht. „Eine Firma wollte das Dach der Reithalle mieten, dort eine Solaranlage errichten und den so gewonnenen Strom gegen ein Entgelt von 4 000 Euro an einen Energieversorger verkaufen“, erläuterte Gerichtssprecher Dr. Ullrich Lau.

Eine Nutzungsänderung

Dies sei eine Nutzungsänderung des Gebäudes zu gewerblichen Zwecken, die einer Baugenehmigung bedürfe, so der OVG-Sprecher. Der Landwirt könne sich nicht auf die NRW-Bauordnung aus dem Jahr 1995 berufen, der zufolge Solaranlagen auf oder an Gebäuden gar keine Baugenehmigung benötigen.

Laut dem OVG-Sprecher hat die Entscheidung des Gerichts aber keine generellen Auswirkungen auf Solarenergieanlagen, da die meisten Anlagen für den Eigenbedarf arbeiteten und nur den darüber hinaus anfallenden Strom ins öffentliche Netz speisten. Es gehe dem Gericht nur darum, das „ausufernde Aufstellen von Solaranlagen im Außenbereich von Bauernhöfen einzudämmen“.

NRW-Bauministerium gibt Entwarnung

Auch das Düsseldorfer Bau-Ministerium gab auf Anfrage des Medienhauses Bauer teilweise Entwarnung: Die Solaranlagen auf herkömmlichen Einfamilienhäusern seien schon aufgrund ihrer baulichen Möglichkeiten um ein Vielfaches kleiner als die Anlage, die Gegenstand des OVG-Urteils gewesen sei, betonte Ministeriumssprecher Peter Kummer. Anlagen, die mindestens 51 Prozent Strom für den Eigenbedarf produzierten, seien von der Entscheidung nicht betroffen, folgerte Kummer.

Die vermeintliche Entwarnung aus dem Bau-Ministerium ist für normale Hausbesitzer aber genau das Gegenteil. Düsseldorf geht davon aus, dass die meisten Photovoltaik-Anlagen für den Eigenbedarf produzieren. Die meisten Anlagen, die bis 2010 errichtet wurden, speisen den Strom wegen der höheren Förderung komplett ins Netz. Erst seit Anfang 2010 wird der Selbstverbrauch besser bezuschusst und es kann lukrativer sein, Selbstverbrauch und Einspeisung zu kombinieren.

"Viele Anlagen illegal"

Doch auch hier ist die Annahme falsch, bei den meisten Anlagen würden mehr als 50 Prozent des Stroms selbst genutzt und der Besitzer betreibe kein Gewerbe. Ob Kompletteinspeisung oder Kombimodell, ein Gewerbe muss der Besitzer immer anmelden. Und selbst bei Kombination aus Einspeisung und Eigenbedarf können maximal rund 20 bis 40 Prozent des Stroms tatsächlich selbst verbraucht werden, da die meiste Energie morgens und abends und im Winter benötigt wird, die Anlagen aber tagsüber, mittags und im Sommer den meisten Strom produzieren.

Fachanwalt Hans Vietmeier (Münster) sagt: „Privatleute machen mit Sonnenkollektoren ein gutes Geschäft – und benötigen daher eine Baugenehmigung. Wenn sie in einem Wohngebiet leben, sei die gewerbliche Nutzung jedoch nicht erlaubt. Daher seien viele Solaranlagen illegal.“

Az.: 7 B 985/10

Von Peter Geburek und Thomas Bartel

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