
Und auch dann dürfe die Absperrung nicht länger als einen Tag dauern - spätestens dann muss die Gefahr vorüber sein. Das Risiko sollte auch deshalb reduziert werden, weil Schäden durch Dachlawinen nicht immer versichert sind. Darauf machte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufmerksam.
Ob ein gefährdeter Gehweg überhaupt gesperrt werden darf, hänge auch davon ab, wie viel vom Weg blockiert werden soll, wie häufig er begangen wird und wie hoch die Gefahr der Lawine tatsächlich ist. Schließlich greife der Besitzer mit der Absperrung in den öffentlichen Raum ein. Als hoch ist die Gefahr einzuschätzen, wenn der Schnee nass ist, zum Beispiel bei leichtem Tauwetter.
Dachneiging beeinflusst Gefährlichkeit der Lawine
Pulverschnee-Lawinen seien dagegen nur unangenehm, nicht aber gefährlich. Auch die Dachneigung beeinflusse die Gefährlichkeit der Lawine. Eiszapfen am Haus - zum Beispiel an Dachrinnen - müssten ebenfalls zügig beseitigt werden. Kann der Hauseigentümer das Dach selbst nicht räumen, sollte er die Feuerwehr um Hilfe bitten. Deren Einsatz muss er allerdings aus eigener Tasche bezahlen.
Mit Vollkasko auf Nummer sicher
Rutscht ein Schneeberg vom Dach und beschädigt ein Auto, zahlt nach GDV-Angaben im Normalfall die Vollkasko-Versicherung. Glasschäden sind auch von der Teilkasko des Autobesitzers gedeckt. Ein Autofahrer ohne Kasko-Schutz habe dagegen vermutlich Probleme, seinen Schaden ersetzt zu bekommen, sagte eine GDV-Sprecherin: „Es ist schwierig, den Hausbesitzer wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar zu machen.“ Ein Fußgänger, der von einer Dachlawine getroffen wird, habe möglicherweise bessere Chancen auf eine Entschädigung. „Die Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht ist aber sehr unterschiedlich.“