[caption id="attachment_331" align="alignnone" width="450" caption="Der Energieausweis hält nicht immer, was er verspricht. Für Mieter oder Käufer ist nur der Bedarfsausweis aussagekräftig, sagt der Hertener Energieberater Romed Spiekermann."]

[/caption]
Jeder schwärmt von der neuen Transparenz. Wie ist es beim Energieausweis tatsächlich darum bestellt?
Romed Spiekermann: Grundsätzlich kann man sagen, dass für circa 60 Prozent der Gebäude ein Ausweis in irgendeiner Form vorliegt. Transparenz bietet aber nur der bedarfsorientierte Ausweis - kurz BA. Nur er ermöglicht es, Häuser vergleichbar zu machen. Aber nur circa zehn Prozent der Ausweise, die ich ausgestellt habe, waren im vergangenen Jahr Bedarfsausweise. Der Großteil fiel auf die verbrauchsorientierten Ausweise. Wird der Gebäudeenergieausweis aber nur über den Verbrauch ermittelt, werden die Energiekosten der vergangenen drei Jahre zur Berechnung herangezogen. Ein Vergleich mit anderen Gebäuden ist dabei aber nicht möglich.
Was leistet dagegen der Bedarfsausweis?
Er trifft eine Aussage über den Energiebedarf eines Gebäudes. Genau diese Aussage ist für einen Miet- oder Kaufinteressenten interessant, weil der ermittelte Energiebedarf unabhängig vom Verbraucherverhalten der Mieter oder Käufer ist. Man spricht dabei vom Primärenergiebedarf.
Was genau steckt dahinter?
Der Primärenergiebedarf enthält alle Faktoren, die Einfluss auf den Energieverbrauch eines Gebäudes haben. Dazu zählen die Qualität der Gebäudehülle, also Außenwände und Fenster, die Gewinnung von Energie durch die Sonneneinstrahlung, durch Körperwärme und die in den Räumen befindlichen Geräte. Auch die Energieträger, also Erdöl, Erdgas oder Holzpellets, werden beim Primärenergiebedarf in die Rechnung einbezogen. Berechnet wird dabei der Energieverlust. Das bedeutet beispielsweise: Ein mit Holzpellets beheiztes Haus hat einen viel niedrigeren Primärenergiebedarf als eines, das mit Öl oder gar direkt mit Strom beheizt wird, obwohl der Verbrauch vordergründig gleich ist.
Wenn der Bedarfsausweis doch offensichtlich viel aussagekräftiger ist: Woran liegt denn das Ungleichgewicht zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Zum einen ist das natürlich eine preisliche Frage. Die Ausstellung eines Bedarfsausweises kostet circa das Zehnfache eines Verbrauchsausweises. Zum anderen genügt der Verbrauchsausweis den gesetzlichen Anforderungen. Nur wer wirklich sanieren will, beantragt daher einen Bedarfsausweis In letzter Zeit scheint sich das Blatt aber zu wenden. Ein Trend hin zum BA ist festzustellen. Verbrauchsausweise gelten nämlich nur für Gebäude ab Baujahr 1977. Daneben setzt sich aber der wesentlich größere Nutzen eines BA in den Köpfen der Menschen fest. Wegen der stetig steigenden Energiekosten werden Kauf- oder Mietenscheidungen mehr und mehr über die zu erwartenden Energiekosten entschieden. Wenn sie für ein Gebäude nur ungenau angegeben werden, kann das die Miet- oder Kaufentscheidung bereits wesentlich beeinflussen. Deshalb fragen Immobilienbesitzer verstärkt den BA nach. Von Mietern bin ich bisher übrigens noch gar nicht für die Ausstellung eines BA angesprochen worden.
Doch auch der Energieausweis hat Lücken: Problemfall könnten Wohnungen innerhalb eines Gebäudes sein.
Genau. Grundsätzlich gelten Energieausweise für gesamte Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen. Ausnahmen sind Wohnungen mit einer eigenen Heizungsanlage und einem eigenen Aufgang. Natürlich haben außenliegende Wohnungen mit drei Außenwänden, womöglich noch im Erdgeschoss mit ungedämmter Kellerdecke, einen höheren Verbrauch als innenliegende Wohnungen im ersten Obergeschoss, die von allen Seiten bewärmt werden.
Worauf sollten Miet- oder Kaufinteressenten deshalb ansonsten achten?
Um eine genaue Aussage über den Energiebedarf einer Wohnung zu erhalten, sollte man sich dann doch den Verbrauch der vergangenen Jahre, zum Beispiel auf der Nebenkostenabrechnung, zeigen lassen. Hinzu kommt nämlich, dass der Stromverbrauch bei Wohngebäuden - bei Nichtwohngebäuden ist das anders - überhaupt nicht mit in die Berechnung des BA einbezogen wird. Grundregel für meine Kunden bleibt aber immer: Aus Verkäufer- bzw. Vermietersicht reicht der Verbrauchsausweis. Bei Kauf bzw. Anmietung eines Hauses sollte man den Bedarfsausweis verlangen.
Mit Romed Spiekermann sprach Tobias Patzkowsky.
Mehr zum Thema:
Energieberater mit DENA-Siegel im Vest

Vest. Die Energiesparverordnung lässt große Spielräume bei den Energieausweisen. Das Gütesiegel der Deutschen Energieagentur (DENA) bescheinigt eine hohe Qualität bei der Erstellung. Ausweise nach DENA-Norm geben den Energiebedarf wieder. Vestimmo zeigt die Aussteller mit Gütesiegel im Kreis Recklinghausen.