
Der Liste werden Einkaufsbelege der Gegenstände beigelegt. Sind diese nicht mehr vorhanden, sollten Betroffene das Protokoll aus dem Gedächtnis um den Anschaffungszeitpunkt und den ungefähren Neupreis ergänzen. Von den Papieren sollten sie vor dem Absenden an die Versicherung eine Kopie für die eigenen Unterlagen machen.
Die Hausratversicherung kommt etwa dafür auf, wenn ein abgeknickter Baum aufs Hausdach fällt oder Gartenmöbel zu Bruch gehen. Bersten Scheiben im Wind oder durch Hagel, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig - wobei Sturmschäden nach Angaben der Verbraucherzentrale erst ab Windstärke acht abgesichert sind. Eine Elementarschadensklausel in den Verträgen gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus. Allerdings muss diese Vertragsoption gesondert abgeschlossen werden.